Gerhard Schwarz
Gegenstand der Kontaktaufnahme war ein Fahrzeug, dessen Lieferung gemäß Insertion unter Ausweis von Umsatzsteuer angeboten wurde.
Nach Kontaktaufnahme ergab sich am Ende eines ausführlichen, atmosphärisch angenehmen Eingangsgesprächs, dass die Umsatzsteuerfrage noch geklärt werden müsse. Am nachfolgenden Freitag blieb eine Rückmeldung insoweit aus. Auf Rückfrage wurde Klärung der Frage und Rückruf bis zum Ablauf des Wochenendes zugesichert. Auch diese Zusicherung wurde nicht eingelöst. Eine erneute Rückfrage meinerseits ist bis dato unbeantwortet!
Bemerkenswert ist, dass dieses Verhalten einem der Geschäftsführer des Unternehmens als Gesprächspartner unmittelbar zuzurechnen ist!