Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Autosalon König GmbH, Gewerbepark 19 Box C, 6405 Pfaffenhofen sind Vertragsinhalt: I. Kaufgegenstand Der Kaufgegenstand ist ein Kraftfahrzeug in der bei Vertragsabschluss bestellten Ausführung. Bei Neukraftfahrzeugen sind geringfügige Abweichungen in Form und Konstruktion zulässig, insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen, sofern hierdurch keine dem Käufer unzumutbaren Abweichungen eintreten. II. Erfüllung Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart, bei Verbrauchern aber in Höhe der gesetzlichen Zinsen. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Kraftfahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Kraftfahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der Abnahmeort lt. Punkt III/1. Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Bereitstellungsmeldung. Wird das Kraftfahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Standgebühr in Höhe von € 15,-/Tag zu verrechnen; er haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, gegenüber Unternehmern für Schäden nur bei grobem Verschulden. Personenschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen. III. Übernahmebedingungen Abnahmeort ist der Erfüllungsort lt. Bestellung. Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei der Übernahme zu rügen. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren auf den Käufer über. IV. Kaufpreis Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, die allfällig aus der Bestellung ersichtlich sind, dann auf Verzugszinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind. Der vereinbarte Kaufpreis gilt bei Zulassung des Fahrzeuges auf die unter "Käuferin" angeführte Person/Firma. Eine Mindestbehaltefrist von 6 Monaten gilt als vereinbart. Ist der Verkäufer Generalunternehmer (sogenanntes Ein-Rechnungs-Geschäft) dann ist er berechtigt, an den Käufer Preissteigerungen weiterzugeben, die ihm im Rahmen der Generalunternehmerschaft für von Dritten beschaffte Fremdleistungen (z.B. Fahrzeug Auf-, -Um- und -Einbauten wie etwa Ladeflächen, -kräne, Kühlboxen, Campingmobileinrichtung etc.) entstehen, wenn diese Preissteigerungen nicht vom Verkäufer zu vertreten sind und der Käufer unverzüglich bei Bekanntwerden informiert wird. Ist der Käufer ein Verbraucher, dann hat der Käufer ein 14tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ab Bekanntgabe der Preisanpassung, wobei Schriftlichkeit empfohlen wird. Im Gegenzug zum oben genannten Recht, Preissteigerungen weiterzugeben, gibt der Verkäufer Preissenkungen für im Rahmen einer Generalunternehmerschaft von Dritten beschaffte Fremdleistungen (z.B. Fahrzeugaufbauten, -um- und -einbauten) an den Käufer weiter. V. Rücktritt Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn)Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung, zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen. VI. Ersatzlieferung und Schicksal des Eintauschfahrzeugs bei Rückabwicklung Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt und dieser mindestens 14 Tage dauert, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichwertigen Kaufgegenstand zu liefern, sofern der Verkäufer den Käufer nochmals schriftlich auf die drohende Rechtsfolge des Annahmeverzuges hingewiesen hat Für den Fall, dass dieser Vertrag nicht rechtswirksam zustande kommen oder in der Folge aufgelöst (storniert) werden sollte, ist auch die Vereinbarung über den Eintausch bzw. den Ankauf eines Gebrauchtwagens davon betroffen. Sollte zum Zeitpunkt der Rückabwicklung des Hauptvertrages der Gebrauchtwagen bereits an den Verkäufer übergeben worden sein, hat dieser das Recht, dem Käufer den vereinbarten Eintauschpreis zu ersetzen, anstatt den Gebrauchtwagen zurückzustellen. VII. Eigentumsvorbehalt Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der KFZ-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu versichern und zu Gunsten des Verkäufers zu vinkulieren. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, sein Vorbehaltseigentum an den Dritten (Geldgeber) abzutreten. Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand aufgegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen. VIII. Gewährleistung In allen Fällen der Gewährleistung bei Unternehmergeschäften kann sich der Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Im Falle der Wandlung für eine Vertragverletztung über die Hälfte des wahren Wertes und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten. Betreffend Fremd Auf-, -Um- und -Einbauten beschränken sich die Gewährleistungs-ansprüche des Käufers bei Unternehmergeschäften darauf, die Abtretung etwaiger Ansprüche des Verkäufers gegen die Erzeugerfirmen zu begehren. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. IX. Garantiebestimmungen Der Verkäufer übernimmt die Garantie im Rahmen der bei Abschluss d. Kaufvertrages ausgefolgten allfällig vereinbarten Garantiebestimmungen, die in den vom Erzeuger bzw. Importeur herausgegebenen Richtlinien enthalten sind. Durch die vom Verkäufer übernommene Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungspflichten weder erweitert noch verlängert. X. Rücktrittsrecht gemäß § 3 und § 3a Konsumentenschutzgesetz und § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz§ 3 KSchG lautet: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, für den Verbraucher oder Konsumenten, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße, in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder 5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu. Gem. § 3a KSchG kann ein Verbraucher binnen einer Woche weiters dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Zustände, die der Verkäufer als wahrscheinlich dargestellt hat, (im Wesentlichen) nicht eintreten, wie z.B. steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen. Gem. § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. XI. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wird als Gerichtsstand das örtlich zuständige Gericht des Standortes des Verkäufers vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften gilt der Wohnsitz des Verbrauchers zum Zeitpunkt der Bestellung als Gerichtsstand. XII. Datenverarbeitung - Weitergabe und Zustimmung zu Kontaktaufnahme. Die im Kaufantrag aufscheinenden Angaben werden zum Teil automationsunterstützt verarbeitet. Der Käufer erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle im Kaufvertrag enthaltenen Angaben, insbesondere auch Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten sowie sonstige Vertragsinhalte vom Verkäufer als Verantwortlichem zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie der Information des Käufers über weitere Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers und von dessen verbundenen Unternehmen sowie Lieferanten registriert, verarbeitet und auch an den jeweiligen Importeur sowie weitere im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung vom Verkäufer herangezogene Dienstleister weitergegeben werden können. Mit Angabe der Emailadresse und / oder Telefonnummer und / oder Telefaxnummer erklärt sich der Käufer einverstanden künftig über weitere Produkte des Händlers per E-Mail oder Telefon oder Telefax informiert zu werden. Der Käufer hat hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Der Käufer hat ferner das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. XIII. Anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertrage über den internationalen Warenkauf BGBl. 1998/96, in der jeweils geltenden Fassung, (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. XIV. Zahlung Der Kaufpreis ist wie folgt vereinbarungsgemäß zu entrichten: Der Käufer leistet bei Bestellung des Fahrzeuges eine bare Anzahlung bzw. der Verkäufer übernimmt den dem Käufer gehörigen Gebrauchtwagen wie auf Seite 1 des Kaufantrages vereinbart. Der Restkaufpreis ist vor Auslieferung des Kraftfahrzeuges zur Zahlung fällig bzw., wird dieser durch Kreditgewährung eines Bankhauses oder einer Leasinggesellschaft wie auf Seite 1 des Kaufantrages finanziert und der Kreditvertrag nach Abschluss des vorliegenden Vertrages als Bestandteil angeschlossen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur bei der Kasse des Verkäufers oder auf dessen Bankkonto oder an zur Empfangsannahme der Zahlung schriftlich Bevollmächtigte geleistet werden. Zahlungsfristen, Zahlungsverzug - Rechnungen des Verkäufers sind jedenfalls - sollte keine gegenteilige Regelung getroffen worden sein - sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Unternehmergeschäfte: Für den Fall des Verzuges gelten 5 (fünf) Prozent p. a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Terminverlust und Fälligstellung der Forderung des Verkäufers tritt insbesondere auch dann ein, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die auf die Unsicherheit in der Vermögenslage des Käufers hindeuten, wie beispielsweise Exekutionsanträge, Ausgleichs- oder Konkursanträge, Wechselproteste, Ablehnung des Kredites oder Stornierung des Kredites etc. Verbrauchergeschäfte: Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und § 14 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz. XVI. Ort der Errichtung der Bestellung (Kaufantrag), Gültigkeit und Annahme der Bestellung An diesen Kaufantrag ist der Käufer auf die Dauer von 4 Wochen gebunden. Erhält der Käufer vom Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht die Mitteilung, dass das Kaufangebot abgelehnt wird, so gilt es als angenommen. XVII. Mündliche Nebenabreden Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Bevollmächtigten des Verkäufers zu mündlichen Vereinbarungen oder Nebenabreden nicht berechtigt sind. Schriftliche Vereinbarungen bedürfen auf der Verkäuferseite der Unterfertigung durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer und Prokuristen). Der Käufer bestätigt, dass in Ergänzung oder Abänderung dieses Kaufantrags keine mündlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. XVIII. Rücktrittbelehrung Die Vertragsteile vereinbaren für den gegenständlichen Kaufantrag ausdrücklich die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausdrücklich besprochen wurden und der Käufer insbesondere über sein Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG belehrt wurde. XIX. Sonstige Vertragsbestimmungen Schriftliche Erklärungen sind mit dem Einlangen innerhalb der Frist rechtsverbindlich; sie können rechtswirksam an die im Vertrag angegebene oder an eine andere, schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekanntzugeben.
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