Datos de empresa

Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Firma Autosalon König GmbH, Gewerbepark 19 Box C, 6405 Pfaffenhofen sind Vertragsinhalt:
I. Kaufgegenstand
Der Kaufgegenstand ist ein Kraftfahrzeug in der bei Vertragsabschluss bestellten Ausführung. Bei
Neukraftfahrzeugen sind geringfügige Abweichungen in Form und Konstruktion zulässig,
insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen, sofern hierdurch keine dem Käufer
unzumutbaren Abweichungen eintreten.
II. Erfüllung
Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag
ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über
dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart, bei Verbrauchern aber in
Höhe der gesetzlichen Zinsen.
Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Kraftfahrzeug ordnungs- und
bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt
hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Kraftfahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der
Abnahmeort lt. Punkt III/1. Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Bereitstellungsmeldung.
Wird das Kraftfahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Standgebühr in
Höhe von € 15,-/Tag zu verrechnen; er haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist,
gegenüber Unternehmern für Schäden nur bei grobem Verschulden. Personenschäden sind vom
Haftungsausschluss ausgenommen.
III. Übernahmebedingungen
Abnahmeort ist der Erfüllungsort lt. Bestellung.
Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am
Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der
Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei der Übernahme zu
rügen. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle
Gefahren auf den Käufer über.
IV. Kaufpreis
Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, die allfällig aus der Bestellung
ersichtlich sind, dann auf Verzugszinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen
aufzuheben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des
Verkäufers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt
worden sind.
Der vereinbarte Kaufpreis gilt bei Zulassung des Fahrzeuges auf die unter "Käuferin" angeführte
Person/Firma. Eine Mindestbehaltefrist von 6 Monaten gilt als vereinbart. Ist der Verkäufer
Generalunternehmer (sogenanntes Ein-Rechnungs-Geschäft) dann ist er berechtigt, an den

Käufer Preissteigerungen weiterzugeben, die ihm im Rahmen der Generalunternehmerschaft für
von Dritten beschaffte Fremdleistungen (z.B. Fahrzeug Auf-, -Um- und -Einbauten wie etwa
Ladeflächen, -kräne, Kühlboxen, Campingmobileinrichtung etc.) entstehen, wenn diese
Preissteigerungen nicht vom Verkäufer zu vertreten sind und der Käufer unverzüglich bei
Bekanntwerden informiert wird. Ist der Käufer ein Verbraucher, dann hat der Käufer ein 14tägiges
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ab Bekanntgabe der Preisanpassung, wobei Schriftlichkeit
empfohlen wird. Im Gegenzug zum oben genannten Recht, Preissteigerungen weiterzugeben,
gibt der Verkäufer Preissenkungen für im Rahmen einer Generalunternehmerschaft von Dritten
beschaffte Fremdleistungen (z.B. Fahrzeugaufbauten, -um- und -einbauten) an den Käufer
weiter.
V. Rücktritt
Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer
Nachfrist von 14 (vierzehn)Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung,
zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basiszinssatz der
Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer zurückzuerstatten
und kann keine Kosten verrechnen.
VI. Ersatzlieferung und Schicksal des Eintauschfahrzeugs bei Rückabwicklung
Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt und dieser mindestens 14 Tage dauert, ist der
Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen
gleichwertigen Kaufgegenstand zu liefern, sofern der Verkäufer den Käufer nochmals schriftlich
auf die drohende Rechtsfolge des Annahmeverzuges hingewiesen hat
Für den Fall, dass dieser Vertrag nicht rechtswirksam zustande kommen oder in der Folge
aufgelöst (storniert) werden sollte, ist auch die Vereinbarung über den Eintausch bzw. den
Ankauf eines Gebrauchtwagens davon betroffen. Sollte zum Zeitpunkt der Rückabwicklung des
Hauptvertrages der Gebrauchtwagen bereits an den Verkäufer übergeben worden sein, hat
dieser das Recht, dem Käufer den vereinbarten Eintauschpreis zu ersetzen, anstatt den
Gebrauchtwagen zurückzustellen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den
Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten
Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom
Käufer auf seine Kosten gegen die in der KFZ-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu
versichern und zu Gunsten des Verkäufers zu vinkulieren.
Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, sein
Vorbehaltseigentum an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Kaufgegenstand aufgegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu
verständigen.

VIII. Gewährleistung
In allen Fällen der Gewährleistung bei Unternehmergeschäften kann sich der Verkäufer von den
Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in
angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht oder im Falle des
Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise
eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.
Im Falle der Wandlung für eine Vertragverletztung über die Hälfte des wahren Wertes und der
dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer
eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.
Betreffend Fremd Auf-, -Um- und -Einbauten beschränken sich die Gewährleistungs-ansprüche
des Käufers bei Unternehmergeschäften darauf, die Abtretung etwaiger Ansprüche des
Verkäufers gegen die Erzeugerfirmen zu begehren.
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
IX. Garantiebestimmungen
Der Verkäufer übernimmt die Garantie im Rahmen der bei Abschluss d. Kaufvertrages
ausgefolgten allfällig vereinbarten Garantiebestimmungen, die in den vom Erzeuger bzw.
Importeur herausgegebenen Richtlinien enthalten sind. Durch die vom Verkäufer übernommene
Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungspflichten weder erweitert noch verlängert.
X. Rücktrittsrecht gemäß § 3 und § 3a Konsumentenschutzgesetz und § 11 Fern- und
Auswärtsgeschäftegesetz§ 3 KSchG lautet:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer
Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag
oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags
oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung
einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur
Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das
Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts
enthält, für den Verbraucher oder Konsumenten, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen
des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an
der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem
Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab
Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die
Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die
verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde
erhält.
Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm
zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt
oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der
Straße, in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht
hat.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche
Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses

Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen
zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie
üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das
vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen
Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, bei Verträgen, die
dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen,
oder 5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des
Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist
gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die
Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen
von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme
von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die
Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht
anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.
Gem. § 3a KSchG kann ein Verbraucher binnen einer Woche weiters dann vom Vertrag
zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Zustände, die
der Verkäufer als wahrscheinlich dargestellt hat, (im Wesentlichen) nicht eintreten, wie z.B.
steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen.
Gem. § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen
von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
XI. Gerichtsstand
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wird als Gerichtsstand das
örtlich zuständige Gericht des Standortes des Verkäufers vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften
gilt der Wohnsitz des Verbrauchers zum Zeitpunkt der Bestellung als Gerichtsstand.
XII. Datenverarbeitung - Weitergabe und Zustimmung zu Kontaktaufnahme.
Die im Kaufantrag aufscheinenden Angaben werden zum Teil automationsunterstützt
verarbeitet. Der Käufer erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle im Kaufvertrag
enthaltenen Angaben, insbesondere auch Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Bankdaten sowie sonstige Vertragsinhalte vom Verkäufer als Verantwortlichem zum Zwecke der
Vertragsabwicklung sowie der Information des Käufers über weitere Produkte und
Dienstleistungen des Verkäufers und von dessen verbundenen Unternehmen sowie Lieferanten
registriert, verarbeitet und auch an den jeweiligen Importeur sowie weitere im Zusammenhang
mit der Vertragsabwicklung vom Verkäufer herangezogene Dienstleister weitergegeben werden
können. Mit Angabe der Emailadresse und / oder Telefonnummer und / oder Telefaxnummer
erklärt sich der Käufer einverstanden künftig über weitere Produkte des Händlers per E-Mail oder
Telefon oder Telefax informiert zu werden.

Der Käufer hat hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft,
Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie
auf Datenübertragbarkeit. Der Käufer hat ferner das Recht auf Beschwerde bei der
Österreichischen Datenschutzbehörde.
XIII. Anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Vertrage über den internationalen Warenkauf BGBl. 1998/96, in der jeweils geltenden Fassung,
(UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
XIV. Zahlung
Der Kaufpreis ist wie folgt vereinbarungsgemäß zu entrichten:
Der Käufer leistet bei Bestellung des Fahrzeuges eine bare Anzahlung bzw. der Verkäufer
übernimmt den dem Käufer gehörigen Gebrauchtwagen wie auf Seite 1 des Kaufantrages
vereinbart.
Der Restkaufpreis ist vor Auslieferung des Kraftfahrzeuges zur Zahlung fällig bzw., wird dieser
durch Kreditgewährung eines Bankhauses oder einer Leasinggesellschaft wie auf Seite 1 des
Kaufantrages finanziert und der Kreditvertrag nach Abschluss des vorliegenden Vertrages als
Bestandteil angeschlossen.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur bei der Kasse des Verkäufers oder auf
dessen Bankkonto oder an zur Empfangsannahme der Zahlung schriftlich Bevollmächtigte
geleistet werden.
Zahlungsfristen, Zahlungsverzug - Rechnungen des Verkäufers sind jedenfalls - sollte keine
gegenteilige Regelung getroffen worden sein - sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
Unternehmergeschäfte: Für den Fall des Verzuges gelten 5 (fünf) Prozent p. a. über dem
Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Terminverlust und Fälligstellung
der Forderung des Verkäufers tritt insbesondere auch dann ein, wenn der Käufer in
Zahlungsverzug gerät oder wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die auf die
Unsicherheit in der Vermögenslage des Käufers hindeuten, wie beispielsweise
Exekutionsanträge, Ausgleichs- oder Konkursanträge, Wechselproteste, Ablehnung des Kredites
oder Stornierung des Kredites etc.
Verbrauchergeschäfte: Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und § 14 Abs. 3
Verbraucherkreditgesetz.
XVI. Ort der Errichtung der Bestellung (Kaufantrag), Gültigkeit und Annahme der Bestellung
An diesen Kaufantrag ist der Käufer auf die Dauer von 4 Wochen gebunden. Erhält der Käufer
vom Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht die Mitteilung, dass das Kaufangebot abgelehnt wird,
so gilt es als angenommen.

XVII. Mündliche Nebenabreden
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Bevollmächtigten des Verkäufers zu mündlichen
Vereinbarungen oder Nebenabreden nicht berechtigt sind. Schriftliche Vereinbarungen bedürfen
auf der Verkäuferseite der Unterfertigung durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer
und Prokuristen). Der Käufer bestätigt, dass in Ergänzung oder Abänderung dieses Kaufantrags
keine mündlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
XVIII. Rücktrittbelehrung
Die Vertragsteile vereinbaren für den gegenständlichen Kaufantrag ausdrücklich die Anwendung
dieser Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer
ausdrücklich besprochen wurden und der Käufer insbesondere über sein Rücktrittsrecht gemäß
§ 3 KSchG belehrt wurde.
XIX. Sonstige Vertragsbestimmungen
Schriftliche Erklärungen sind mit dem Einlangen innerhalb der Frist rechtsverbindlich; sie
können rechtswirksam an die im Vertrag angegebene oder an eine andere, schriftlich mitgeteilte
Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen
ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekanntzugeben.

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